Elektronisches Rezept erfordert VK
Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2024 das elektronische Rezept verpflichtend ist.
Das heißt, eine Rezeptbestellung ist erst nach Einlesen Ihrer Versicherungskarte bei uns möglich!
Die Versicherungskarte muss auch bei telefonischen Bestellungen im Quartal
bereits eingelesen sein - sonst kann keine Bearbeitung erfolgen.
Kontaktformular
Bitte benützen Sie das Kontaktformular für Rezepte und Überweisungen!
Voraussetzung für die Rezepbestellung ist, dass die VK im Quartal bereits eingelesen wurde.
Den Sinn dieses Vorgehens können wir Ihnen leider nicht erklären.